Fällzeitraum: Wann Bäume gefällt werden dürfen
Wann Bäume gefällt werden dürfen: Schonzeit, Ausnahmen bei Gefahr und das Verhältnis zur kommunalen Fällgenehmigung.
Kurz gesagt
Vom 1. März bis 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume zu beseitigen, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Wer sichergehen will, fällt zwischen Oktober und Februar.
Wofür der Fällzeitraum gilt
Das Verbot soll Vögel und andere Tiere in der Brut- und Aufzuchtzeit schützen. Es gilt bundesweit und zusätzlich zur Baumschutzsatzung Ihrer Stadt.
- Verboten: Bäume fällen oder auf den Stock setzen, also bis auf einen kurzen Stumpf zurückschneiden.
- Erlaubt: schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa Totholz entfernen oder einzelne Äste einkürzen, solange dabei keine Nester oder Quartiere zerstört werden.
Vom Verbot ausgenommen sind Wald, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzte Grundflächen.
Und im eigenen Garten?
Ob ein privater Hausgarten als gärtnerisch genutzte Grundfläche gilt, ist eine Auslegungsfrage. Nach verbreiteter Auffassung fallen normale Ziergärten unter die Ausnahme, einheitlich ist das aber nicht. Für Sie heißt das:
- Wer sichergehen will, plant Fällungen für Oktober bis Februar.
- Fällen Sie zwischen März und September, prüfen Sie den Baum besonders gründlich auf Tiere. Der Artenschutz gilt in jedem Fall.
- Braucht die Fällung eine Genehmigung der Stadt, kann der Bescheid einen Zeitraum vorgeben. Halten Sie sich daran.
Bei akuter Gefahr
Droht ein Baum umzustürzen oder auszubrechen, dürfen Sie auch im Sommer handeln, um die Gefahr abzuwenden. Beschränken Sie sich auf das Nötige und dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos. Viele Satzungen verlangen, die Maßnahme danach unverzüglich der Stadt zu melden, so etwa Düsseldorf. Bei unmittelbarer Gefahr für Menschen rufen Sie die Feuerwehr unter 112.
Hecken und Sträucher
Für Hecken, Gebüsche und andere Gehölze gilt derselbe Zeitraum. Radikale Rückschnitte und das Roden sind vom 1. März bis 30. September verboten, schonende Formschnitte erlaubt.
Artenschutz gilt das ganze Jahr
Der Fällzeitraum ist nur eine von zwei bundesrechtlichen Regeln. Auch im Winter dürfen Sie keine Quartiere geschützter Tiere zerstören, etwa wenn Fledermäuse in einer Baumhöhle überwintern. Mehr dazu unter Artenschutz bei der Baumfällung.
Häufige Fragen
Darf ich im Juni einen kranken Baum im Garten fällen?
Bei akuter Gefahr ja, mit Dokumentation und gegebenenfalls Meldung an die Stadt. Ohne Gefahr ist die Rechtslage für Hausgärten nicht eindeutig. Sicherer ist es, bis Oktober zu warten, wenn der Baum so lange hält.
Darf ich im Sommer Äste schneiden?
Ja, schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Prüfen Sie vorher, ob in den Ästen Vögel brüten.
Gilt das Verbot auch, wenn die Stadt die Fällung genehmigt hat?
Die Genehmigung nach der Baumschutzsatzung hebt das Bundesrecht nicht auf. Klären Sie bei einer Fällung zwischen März und September mit der Stadt, ob der Bescheid das abdeckt.