Baumfällung: Ablauf, Rechtslage, Kosten und Beauftragung
Überblick zur Baumfällung: wann sie infrage kommt, welche Genehmigung nötig sein kann, was sie kostet und wie Sie einen Fachbetrieb finden.
Regeln nach Stadt
| Stadt | Geschützt ab Stammumfang | Mehrstämmige Bäume | Gemessen in | Gebühr Genehmigung |
|---|---|---|---|---|
| Düsseldorf | 80 cm | ein Stamm ab 50 cm | 100 cm Höhe | 76 € |
Stand der Regelbasis je Stadt siehe Quellenhinweis der jeweiligen Stadtseite.
Kurz gesagt
Eine Baumfällung läuft in drei Schritten: prüfen, ob der Baum geschützt ist, bei Bedarf eine Genehmigung bei der Stadt einholen und dann einen Fachbetrieb beauftragen. Wie streng die Regeln sind, hängt von Ihrer Stadt ab. Fällzeitraum und Artenschutz gelten überall.
Fällen oder pflegen?
Nicht jeder Baum, der stört oder Sorgen macht, muss weg. Oft reicht ein fachgerechter Schnitt: Totholz entfernen, die Krone auslichten oder einzelne Äste einkürzen. Pflegeschnitte sind in der Regel ohne Genehmigung erlaubt und kosten weniger als eine Fällung.
Für eine Fällung sprechen dagegen:
- Standsicherheit: Der Baum neigt sich plötzlich stärker, der Boden am Stammfuß hebt sich, oder es gibt Risse im Stamm.
- Krankheit: Pilzfruchtkörper am Stamm oder an den Wurzeln, großflächig abgestorbene Rinde, viele tote Äste in der Krone.
- Schäden: Wurzeln heben Fundamente oder beschädigen Leitungen, und ein Wurzelschnitt würde den Baum destabilisieren.
- Abgestorben: Der Baum treibt im Frühjahr nicht mehr aus.
Im Zweifel lohnt eine Einschätzung durch einen Baumpfleger oder Sachverständigen, bevor Sie einen Antrag stellen.
Ablauf einer Baumfällung
- Messen und dokumentieren. Stammumfang messen, Baumart bestimmen, Fotos vom ganzen Baum und von Schäden machen.
- Regeln Ihrer Stadt prüfen. Liegt der Baum über der Schwelle der Baumschutzsatzung? Die Tabelle unten zeigt die geprüften Städte.
- Genehmigung beantragen. Nur bei geschützten Bäumen. Der Antrag geht schriftlich an die Stadt; meist besichtigt jemand den Baum vor Ort.
- Angebote einholen. Parallel zum Antrag, damit der Betrieb nach der Genehmigung zeitnah starten kann.
- Fällen. Erst wenn die Genehmigung schriftlich vorliegt und keine Tiere im Baum leben.
Was die Kosten bestimmt
Seriöse Preise nennt ein Betrieb erst nach einer Besichtigung, weil jeder Baum und jedes Grundstück anders ist. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Höhe und Krone: Je größer der Baum, desto mehr Schnitte und Zeit.
- Stammdurchmesser: Mehr Holz bedeutet schwereres Gerät und höhere Entsorgungskosten.
- Platz und Zugang: Freistehende Bäume lassen sich oft im Ganzen fällen. In engen Gärten oder nahe am Haus wird der Baum Stück für Stück abgetragen.
- Technik: Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne oder Kran.
- Entsorgung: Abtransport von Stamm, Ästen und Häckselgut.
- Stubben: Das Fräsen des Wurzelstocks wird meist separat berechnet.
- Genehmigung: Verwaltungsgebühr der Stadt, gegebenenfalls eine Ersatzpflanzung.
Holen Sie zwei bis drei schriftliche Angebote ein und achten Sie darauf, dass Entsorgung, Stubben und Absperrung enthalten oder getrennt ausgewiesen sind.
Selbst fällen oder Fachbetrieb?
Einen kleinen, freistehenden Baum können geübte Heimwerker selbst fällen, wenn er nicht geschützt ist und keine Tiere darin leben. Dafür brauchen Sie eine geeignete Motorsäge, Schutzausrüstung mit Schnittschutzhose, Helm und Gehörschutz sowie einen Fallbereich von mindestens der doppelten Baumhöhe ohne Menschen, Gebäude oder Leitungen.
Sobald der Baum nahe am Haus, an Zäunen, Straßen oder Leitungen steht, ist ein Fachbetrieb die bessere Wahl. Er trägt das Risiko, ist für Schäden versichert und kann Bäume kontrolliert in Teilstücken abtragen. Schäden, die Sie selbst verursachen, zahlt Ihre private Haftpflicht oft nicht.
Der richtige Zeitpunkt
Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen zu beseitigen; schonende Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Ob das für private Hausgärten gilt, ist eine Auslegungsfrage. Wer sichergehen will, fällt zwischen Oktober und Februar.
Unabhängig von der Jahreszeit gilt der Artenschutz: Brütende Vögel, Fledermäuse und ihre Quartiere dürfen nicht gestört oder zerstört werden. Mehr zu Satzungen, Fällzeitraum und Artenschutz erklärt die Seite Baumschutz und Fällgenehmigung.
Häufige Fragen
Brauche ich für jede Baumfällung eine Genehmigung?
Nein. Eine Genehmigung brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt fällt oder ein Bebauungsplan ihn schützt. Kleinere Bäume und Bäume in Städten ohne Satzung dürfen Sie ohne Genehmigung fällen, wenn Fällzeitraum und Artenschutz eingehalten sind.
Wer haftet, wenn bei der Fällung etwas beschädigt wird?
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb, haftet in der Regel der Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Lassen Sie sich die Versicherung vorab bestätigen. Fällen Sie selbst, haften Sie selbst.
Kann ich das Holz behalten?
Ja, sagen Sie es dem Betrieb vorher. Das Holz bleibt dann meist in ofenfertigen Stücken oder Stammabschnitten auf dem Grundstück, und die Entsorgungskosten sinken.
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